Die Lage der Ausbreitung des Coronavirus spitzt sich immer mehr zu. Der Krisenstab im Bischöflichen Ordinariat hat deshalb soeben in Abstimmung mit dem Herrn Bischof folgende Entscheidungen getroffen, die ich Ihnen hier zunächst in aller Kürze mitteile.
Hier nun die getroffenen Entscheidungen:
Gottesdienste (Eucharistiefeiern und Wortgottesfeiern)
Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt! Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit. Wir werden heute noch diverse Alternative bekanntgeben, über welche die Gläubige via Fernsehen, Radio oder Internet einen Gottesdienst mitfeiern können.
In Klöstern ist die Feier der Eucharistie ausschließlich innerhalb des Konvents möglich. Bitte sprechen Sie Ihren Zelebranten an.
Haus- und Krankenkommunion
Die Haus- und Krankenkommunion muss ebenfalls mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Auch hier werden wir Alternativen erarbeiten, wie wir die alten und kranken Christen in dieser Situation seelsorgerlich begleiten können.
Krankensalbung
Hierzu werden wir im Laufe des Tages noch eine eigene Anweisung bekanntgeben. Bis dahin bitten wir alle Priester ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen von der Spendung der Krankensalbung abzusehen und einen Kollegen darum zu bitten.
Beerdigungen
Es können nur noch Beerdigungen ohne die Feier eines Sterbeamtes stattfinden. Bei den Beerdigungen sind die auch bisher schon üblichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln etc.) einzuhalten.
Erstkommunion
Die Feier der Erstkommunion ist auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres zu verschieben, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.
Feier der Kar- und Ostertage
Hierzu werden wir noch zu gegebener Zeit informieren.
Sonstige Veranstaltungen
Es sind sämtliche pfarrliche Veranstaltungen (z. B. Gruppentreffen mit Erstkommunionkindern, Firmlingen, Senioren etc., Hungermärsche, Fastenessen, Konzert usw.) abzusagen. Wir bitten darum, diese Information auch den kirchlichen Verbänden mit der dringenden Bitte um gleiche Handhabung zukommen zu lassen.
Kirchen
Die Kirchen sollten nach Möglichkeit für das persönliche Gebet der Gläubigen geöffnet bleiben. In der Anlage finden Sie ein Hinweisschild, welches Sie auf Ihre konkrete Situation anpassen können.
Kitas
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Zentrales Pfarrbüro
Das Zentrale Pfarramt Geinsheim bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Pfarrbüros (Aussenstellen) sind bis auf Weiteres ebenfalls geschlossen.
Telefonisch oder per Mail sind wir weiterhin zu den bekannten Zeiten erreichbar:
Montag: 10;00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
unsere Telefonnummer: 06327 – 5749
In dringenden seelsorglichen Notfällen erreichen Sie uns auf dem Notfallhandy: 0151 – 148 798 30
Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020. Bis dahin erhalten Sie weitere Informationen.