Zum Inhalt springen

Pfarreirat

Der Pfarreirat trägt zusammen mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für ein aktives kirchliches L eben in der Pfarrei.

In enger Vernetzung der Gemeinden erarbeitet er auf der Grundlage des Pastoralkonzeptes der Diözese „Gemeindepastoral 2015“ das Pastorale Konzept, und sorgt für dessen Überprüfung und Fortschreibung. Dazu analysiert er die Situation in den Gemeinden, legt entsprechend den Erfordernissen pastorale Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen fest und fördert das Zusammenwachsen der Pfarrei. Er berät über  die Pfarrei betreffenden Fragen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung.

Im Pfarreirat sind:

  • N.N, Vorsitzende (vakant)
  • Alexander Landvogt, stellv. Vorsitzender
  • Michaela Nenninger, Schriftführerin
  • Michael Paul, leitender Pfarrer
  • Matthias Schmitt, Kaplan
  • Markus Fleischer, Diakon
  • Johannes Hellenbrand, Diakon
  • Haakon Bührer
  • Christine Bührer-Blauth
  • Dominik Christmann
  • Christina Diem
  • Silke Göb
  • Dr. Stefan Grüne
  • Angelika Joa
  • Bernhard Jochim
  • Alexander Kaiser
  • Pia Kästel
  • Heidrun Kuhn
  • Petra Mathäß
  • Miriam Noll
  • Ursula Pelgen
  • Claudia Pezzetta
  • Thomas Rieger
  • Marita Schilling
  • Dr. Werner Seibert
  • Roswitha Sommer
  • Melanie Walter
  • Brigitte Weindel
  • Martina Werthenbach
  • Claudia Zech

Weitere Aufgabenfelder ergeben sich aus dem Pastoralen Konzept der Pfarrei.

Hierzu gehören insbesondere:

  1. die unterschiedlichen Lebenssituationen der Menschen in der Pfarrei wahrzunehmen und Folgerungen im Blick auf Begegnung, Begleitung und Hilfe zu ziehen; dazu gehört auch, politische, soziale, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen zu erkennen und gegebenenfalls zu reagieren;
  2. die Mitverantwortung der Laien auf der Ebene der Pfarrei zu sichern, die Charismen zu entdecken, für die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen und diese bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen;
  3. dafür zu sorgen, dass auf der Ebene der Pfarrei ein Basisangebot der drei Grunddienste vorgehalten wird: – Ideen und Initiativen für eine missionarische Katechese, insbesondere für Sakramenten- und Erwachsenenkatechese zu entwickeln; – für eine lebendige Feier der Liturgie Sorge zu tragen und die Gottesdienste zu koordinieren; – eine diakonische Pastoral zu fördern und mitzutragen auch in Kontakt mit den örtlichen sozialen Einrichtungen und dem zuständigen Caritas-Zentrum;
  4. das Bewusstsein zu fördern, Teil der Weltkirche zu sein und im Blick auf die Vielfalt der unterschiedlichen Teilkirchen voneinander lernen zu können;
  5. die ökumenische Zusammenarbeit auf Ebene der Pfarrei zu fördern und zu koordinieren;
  6. den Dialog mit Vertretern der Religionen zu suchen, die in der Pfarrei ansässig sind;
  7. die Verantwortung der Pfarrei für Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung und „Eine Welt“ wach zu halten;
  8. die Arbeit der Katholischen Kindertagesstätten und anderer Einrichtungen unterstützend zu begleiten sowie katholische Verbände, Organisationen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen;
  9. die Zusammenarbeit mit den Schulen, anderen Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Gebiet der Pfarrei zu fördern;
  10. die Pfarrei und ihre Anliegen zusammen mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam in der Öffentlichkeit zu vertreten;
  11. die Pfarrangehörigen regelmäßig über die Arbeit des Pfarreirates zu informieren und für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen;
  12. Vertreterinnen oder Vertreter der Pfarrei für andere kirchliche Gremien zu wählen, soweit hierfür die Zuständigkeit des Pfarreirates vorgesehen ist;
  13. die Immobiliensituation in den Blick zu nehmen und eine Priorisierung hinsichtlich der pastoralen Bedürfnisse festzulegen.

Zusammensetzung

Der Pfarreirat setzt sich zusammen aus den direkt gewählten, den geborenen und gegebenenfalls  hinzugewählten Mitgliedern. Alle Mitglieder haben Stimmrecht.

Die Zahl der direkt zu wählenden Mitglieder des Pfarreirates beträgt zwischen 10 und 18 Personen. Der Pfarreirat legt vor der Wahl fest, wie viele Mitglieder aus den einzelnen Gemeinden zu wählen sind. Dabei hat er jede Gemeinde mit mindestens einem Mitglied zu berücksichtigen. Dieser Beschluss muss mit der Aufforderung, Wahlvorschläge zu unterbreiten, veröffentlicht werden.

Die Gemeinden wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter im Pfarreirat nach der Wahlordnung in geheimer und unmittelbarer Wahl.

Geborene Mitglieder sind:

  • die Mitglieder des Pastoralteams,
  • die Vorsitzenden der Gemeindeausschüsse,
  • der oder die Delegierte des Verwaltungsrates,
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter der in der Pfarrei aktiven Jugendverbände, Ministrantengruppen und nicht verbandlicher Jugendgruppen,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der in der Pfarrei aktiven Erwachsenenverbände
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Leitungen der kath. Kindertageseinrichtungen in der Pfarrei.