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Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes

    Der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz ist die wichtigste unter mehreren Maßnahmen gegen die steigenden Corona-Infektionen. Ab sofort, mit Blick auf die steigenden Infektionen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.

    Wir beziehen uns mit dieser Regelung auf Dienstanweisung Nr. 10 unseres Bistums. Darin heißt es unter dem Punkt 46: „Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert > 50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner sind die behördlichen Auflagen / Erlasse der jeweiligen zuständigen Behörde vor Ort (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Kommune) zu verfolgen und entsprechend umzusetzen. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen bei Gottesdiensten anzuwenden:

    • Während des Gottesdienstes tragen alle anwesenden Personen (mit Ausnahme des Priesters) eine
      Mund-Nase-Bedeckung. Diese darf auch am Platz nicht abgenommen werden.
    • Beim Ein- und Auszug trägt auch der Priester eine Mund-Nase-Bedeckung.

    Auch die Dienstanweisung Nr. 11, veröffentlicht am 31.10.2020, nimmt Bezug auf diese Regelung. Unter Punkt Nr. heißt es darin: „

    Während des Gottesdienstes tragen alle anwesenden Personen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB).
    Wir empfehlen aufgrund der Auslegungshilfe des Landes Rheinland-Pfalz zur 12. CoBeLVO die MundNase-Bedeckung auch am Platz nicht abzunehmen.“

    Mund und Nase zu bedecken hilft dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Das bleibt unser oberstes Ziel! Daher möchten wir dieser Empfehlung in den unseren Kirchen, in den Kirchen der Pfarrei Heilig Geist, folgen.

    Helfen auch Sie mit, die Ausbreitung zu verlangsamen.