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Das Kita-Zukunftsgesetz für Rheinland-Pfalz – was bedeutet das für unsere Kitas?

    Die Rheinpfalz fragt beim Bistum Speyer nach:

    Der Stadtelternausschuss Neustadt ist auf uns zugekommen mit der Kritik, dass an 13 Kitas in Neustadt die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes noch nicht umgesetzt seien und auch keine Perspektive erkennbar sei. Laut den Elternvertretern hapere es vor allem in den katholischen Einrichtung. Die Eltern kritisieren, dass sich Stadt und Bistum in Gesprächen nicht geeinigt hätten – und man wechselseitig auf die Themen Finanzen/Personal verweise.

    Daher möchte ich Sie als Verantwortlichen im Bistum fragen: Stimmt die Kritik? Wie wird es weitergehen? Bis wann sind Lösungen möglich und wie können diese aussehen? Gab es eventuell auch schon Beschwerden von Eltern?

    Von der Bischöflichen Pressestelle gab es daraufhin folgende Antwort:

    Zzu Ihrer Anfrage unten kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Die zum 01.07.2021 neu erteilten Betriebserlaubnisse machen auch in den katholischen Kindertageseinrichtungen in Neustadt Mehrpersonal notwendig. Die Umsetzung ist derzeit noch schwierig, da die Finanzierung der Personalkosten sowie des gesamten KiTa Betriebes für die freien Träger noch nicht gesichert ist. Hintergrund ist, dass die laut KiTa-Gesetz vorgesehene Rahmenvereinbarung – sie soll auf Ebene des Landes zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den kirchlichen und freien Trägern, die in der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossen sind, geschlossen werden – noch nicht abgeschlossen ist.

    Die Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für Verhandlungen auf örtlicher Ebene. Das bedeutet, dass auch nach Abschluss der Rahmenvereinbarung weitere Verhandlungen mit den kommunalen Partnern auf örtlicher Ebene (Jugendamtsbezirk oder Ortsgemeinde) notwendig sind bzw. gesetzlich vorgesehen sind.

    Dieser Sachverhalt wurde mit Vertretern des Bistums und dem Stadtelternausschuss Neustadt bereits Mitte Juli im Rahmen einer Videokonferenz besprochen. Der Stadtelternausschuss hat auf die Betreuungsprobleme der Eltern hingewiesen. Bei der Konferenz wurde auch eine Übergangslösung für die Eltern zugesagt.

    Für Neustadt wird es im Rahmen der Übergangslösung so sein, dass die Betreuungsangebote, die vor dem 01.07.2021 in den Katholischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet waren, entsprechend weiter geführt werden. Im Rahmen einer im Gesetz vorgesehenen Übergangslösung ist hierfür zunächst auch kein zusätzliches Personal erforderlich. Damit wird den kirchlichen Trägern vor Ort Handlungssicherheit gegeben und den Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot zugesagt.

    Viele Grüße

    Markus Herr