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Durchgehende Maskenpflicht im Gottesdienst – für viele ein Problem! Die neue Verordnung erlaubt eine Alternative.

    Seit Sonntag, dem 12. September, gelten für Gottesdienste neue Regelungen zur Corona-Bekämpfung. So gilt in geschlossenen Räumen wieder durchgehend die Maskenpflicht. Die neue Verordnung erlaubt allerdings auch eine Alternative, die Kirchgänger im wahrsten Sinne des Wortes „aufatmen“ lässt. Sofern die Empfangsdienste an den Kirchentüren den Impfstatus der Gottesdienstbesucher*innen kontrollieren, kann die Maskenpflicht während des Gottesdienstes aufgehoben werden.

    Neu ist: Auf die Maskenpflicht kann unter bestimmten (den o.g.) Voraussetzungen verzichtet werden. Aus diesem Grund werden unsere Empfangsdienste künftig den Immunisierungsstatus (geimpft oder genesen) an den Kirchentüren überprüfen. Die Überprüfung des Immunisierungsstatus erfolgt durch die Vorlage eines Nachweises einer vollständigen Impfung (Impfausweis oder digitaler Impfnach-weis) oder eines Nachweises über die Genesung von einer Covid19-Erkrankung. Wer belegt, dass sie oder er geimpft oder genesen ist, trägt also dazu bei, dass alle ohne Maske den Gottesdienst feiern können.

    Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder Fieber dürfen Sie nicht am Gottesdienst teilnehmen.

    Durch die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, wurde ein neues System zur Bewertung des Infektionsgeschehens mit drei Warnstufen eingeführt. Voraussetzung für Gottesdienste ohne durchgehende Maskenpflicht ist, dass nicht zu viele Menschen anwesend sind, die nicht immunisiert sind.

    Je nach Warnstufe darf nur eine maximale Anzahl nicht immunisierter Gläubigen am Gottesdienst teilnehmen. Aus diesem Grund müssen sich unsere Empfangsdienste den Immunisierungsstatus zeigen lassen und notieren!

    Für unsere Pfarrei gilt Warnstufe 1. Demnach dürfen maximal 25 nicht-immunisierte Personen anwesend sein, damit keine durchgehende Maskenpflicht gilt.

    Warnstufe 1: Maximal 25 Personen

    Warnstufe 2: Maximal 10 Personen

    Warnstufe 3: Maximal 5 Personen

    Sobald mehr als 25 nicht-immunisierte Besucher*innen zum Gottesdienst kommen, muss die Maskenpflicht durchgehend eingehalten werden. Als nicht-immunisiert gelten Personen ab 12 Jahren, die am Kircheneingang keinen Nachweis ihrer Impfung oder Genesung erbringen können.

    Bitte beachten Sie: Die Gottesdienste der Pfarrei Heilig Geist bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Corona-Immunisierungsstatus, zugänglich. 

    Mit dieser Regelung wollen wir den Zugang zum Gottesdienst so offen wie möglich halten.

    Weiterhin gelten in unseren Kirchen die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zur Anmeldung/Kontaktnachverfolgung. Für das gemeinsame Singen gilt: Bringen Sie Ihr Gesangbuch mit.