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Maskenpflicht im Gottesdienst? Das Hygienekonzept der Pfarrei Heilig Geist – in Bildern

    Nach der Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz und der Dienstanweisung des Bistums Speyer gilt folgende Regelung:

    Am Eingang der Kirche prüft der Empfangsdienst anhand des Impfpasses oder der Corona-App, ob jemand immunisiert ist. Es werden aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Aufzeichnungen darüber gemacht, lediglich eine Strichliste geführt.

    In der Warnstufe 1 haben wir die Möglichkeit mit bis zu 25 Nicht-Immunisierten ohne Maske den Gottesdienst zu feiern: ab Warnstufe 2 reduziert sich dies auf 10 Personen; ab Warnstufe 3 auf 5 Personen.

    Grundlegend ist die Prüfung des Impfstatus. Bitte bringen Sie daher die Nachweise zu jedem Gottesdienst mit. Wer keine Angaben machen möchte oder keinen Nachweis vorzeigt, wird als nicht-Immunisierte Person gezählt.

    Sollten mehr als die oben erwähnte Personenzahl, in unserem Fall 25 Personen, im Gottesdienst sein, gilt die Maskenpflicht durchgängig.

    Melanie Walter aus Duttweiler zeichnet(e) fürs uns, die Erklärungen stammen von Pfarrer Paul: