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Anmeldung zu Gottesdiensten auch weiterhin erwünscht

    In einer Sondersitzung am 02.02.2022 hat der Pfarreirat über die 29.  Coronabekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz und die die geltende Dienstanweisung des Bistums ausgetauscht und einen Beschluss gefasst.

    Laut Dienstanweisung kann, muss aber nicht, auf eine Kontaktdatenerfassung verzichtet werden.

    Der Pfarreirat hat sich dazu entschieden, dass es in Zukunft nur noch eine Erfassung von Name + Vorname und die Anzahl der Gottesbesucher per Voranmeldung auf der Homepage geben soll. Diakon Hellenbrand hat das Online-Anmeldessystem bereits angepasst.

    Warum diese Entscheidung? Damit weiterhin online erkennbar bleibt, ob es in den einzelnen Gottesdiensten noch freie Plätze gibt. Unangemeldete Personen werden per Strichliste an der Kirchentür erfasst und können den Gottesdienst besuchen, sofern noch genügend freie Plätze in den Kirchen sind. Durch das Beibehalten der Anmeldung möchten wir vermeiden, dass Besucher an der Kirchentür weggeschickt werden müssen.

    Wir bitten Sie, nutzen Sie, für die sonntäglichen Gottesdienste + für alle katechetischen Gottesdienste, weiterhin die Anmeldemöglichkeit über unser Onlineportal auf der Homepage. Ihre Kontaktdaten werden ab sofort umgehend nach dem Gottesdienst gelöscht und nicht mehr aufbewahrt.

    Für Werktagsgottesdienste müssen Sie nicht mehr anmelden; hier reichen die Pätze aus.

    Für unsere Pfarrei gilt, dass Abstände und Besucheranzahlen in der augenblicklichen Lage wie gehabt bleiben. Für alle Gottesdiensten gilt die 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet). Bei Tests ist der Nachweis einer offiziellen Stelle erforderlich, Selbsttests reichen nicht aus. In den Kirchen gilt durchgängig Maskenpflicht, auch am Platz. Zudem gilt das Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in derselben häuslichen Gemeinschaft leben. Die Plätze in den einzelnen Kirchen sind weiterhin begrenzt.

    Unser Empfangsdienst sichtet die notwendigen Nachweise, führt die Strichlisten und sichtet die Nachweise, wie vom Gesetzgeber vorgesehen.