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In unseren Gottesdiensten gilt weiterhin durchgängig Maskenpflicht – auch am Platz

    Mit dem Erlass der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 02. März 2022 sind auch Änderungen im Gottesdienst möglich.

    Der Pfarreirat hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 abgestimmt, dass

    wir ab dem 16.03.2022 in unseren Gottesdiensten auf die Kontrolle der 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet) verzichten.

    In den Kirchen gilt darum in den Gottesdiensten weiterhin durchgängig Maskenpflicht, auch am Platz. Zudem gilt das Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in derselben häuslichen Gemeinschaft leben.

    Bitte beachten Sie:

    1. Für die Gottesdienste unter der Woche ist keine Anmeldung/keine Kontaktdatenerfassung mehr notwendig.
      Die Gottesdienstbesucher werden unter der Woche nur noch per Strichliste an der Kirchentür erfasst.
      2. Für die Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen, ist in unseren Kirchen auch weiterhin eine Anmeldung erforderlich.
      Es werden „nur“ noch Name, Vorname und die Anzahl der Gottesbesucher erfasst. So bleibt für Sie online erkennbar, ob es in den Gottesdiensten noch freie Plätze gibt. Unangemeldete Personen werden per Strichliste an der Kirchentür erfasst und können den Gottesdienst besuchen, sofern noch genügend freie Plätze in den Kirchen sind. Durch das Beibehalten der Online-Anmeldung möchten wir vermeiden, dass Besucher an der Kirchentür weggeschickt werden müssen.
      3. Die Online-Anmeldung gilt auch für Gottesdienste Familien und Kindern (für katechetische Gottesdienste, Familiengottesdienste, Gottesdienste die von einer Kita gestaltet werden).

    Unser Empfangsdienst wird Sie weiterhin an der Tür begrüßen.