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Maskenpflicht im Gottesdienst bleibt

    Liebe Schwestern und Brüder,

    mit dem Erlass der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 01. April 2022, die ja an vielen Stellen Lockerungen bringt, sind auch Änderungen im Gottesdienst möglich. In der Dienstanweisung des Bistums für die Pfarreien heißt es:

    Mit Ablauf des 2. April 2022 sind alle wesentlichen staatlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus entfallen. Dies gilt auch für den Bereich der Religionsausübung. Dies meint in erster Linie den Entfall der Maskenpflicht und des Abstandsgebots sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Ungeachtet dessen wird von staatlichen Stellen empfohlen, weiterhin überall dort medizinische Masken zu tragen, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Dieser Empfehlung schließen wir uns im Blick auf die aktuelle pandemische Entwicklung ausdrücklich an, da zum Schutz aller Mitfeiernden der Gottesdienste grundlegende Hygienemaßnahmen weiterhin sinnvoll sind. Die Kirchengemeinden haben die Möglichkeit, bei Ihren Gottesdiensten und Veranstaltungen aus Eigeninitiative strengere Regeln beizubehalten (z. B. Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3G-Regelung). Dies ist im Rahmen der Ausübung des Hausrechts möglich. Wir empfehlen Ihnen, dies vor allem im Blick auf vulnerable Gruppen sorgsam zu prüfen. 

    Der Pfarreirat hat in seiner Sondersitzung am 11.04.2022 abgestimmt, dass wir weiterhin auf die Kontrolle der 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet) verzichten. In unseren Kirchen gilt aber weiterhin in allen Gottesdiensten durchgängig Maskenpflicht. Auch die reduzierten Plätze und die Abstandsregeln werden eingehalten.

    Bitte beachten Sie:

    1. Für die Gottesdienste unter der Woche ist keine Anmeldung/keine Kontaktdatenerfassung mehr notwendig.
      Die Gottesdienstbesucher werden unter der Woche nur noch per Strichliste an der Kirchentür erfasst.
      2. Für die Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen, ist in unseren Kirchen auch weiterhin eine Anmeldung erforderlich.
      Es werden „nur“ noch Name, Vorname und die Anzahl der Gottesbesucher erfasst. So bleibt für Sie online erkennbar, ob es in den Gottesdiensten noch freie Plätze gibt. Unangemeldete Personen werden per Strichliste an der Kirchentür erfasst und können den Gottesdienst besuchen, sofern noch genügend freie Plätze in den Kirchen sind. Durch das Beibehalten der Online-Anmeldung möchten wir vermeiden, dass Besucher an der Kirchentür weggeschickt werden müssen.
      3. Die Online-Anmeldung gilt auch für Gottesdienste Familien und Kindern (für katechetische Gottesdienste, Familiengottesdienste, Gottesdienste die von einer Kita gestaltet werden).

    Unser Empfangsdienst wird Sie weiterhin an der Tür begrüßen.