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Förderverein der Pfarrkirche St. Peter und Paul Neustadt-Geinsheim e. V. – Einladung zur Mitgliederversammlung

    Einladung zur Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung des Fördervereins findet statt am

    Freitag, den 13. Oktober 2023, um 19.00 Uhr im Pfarrer-Nardini-Heim.

    Hierzu lade ich alle Mitglieder des Fördervereins sehr herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

    TOP 1 Begrüßung

    TOP 2 Feststellung satzungsgemäßer Einberufung

    TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit

    TOP 4 Bericht des Vorsitzenden

    TOP 5 Bericht der Kassiererin

    TOP 6 Bericht der Kassenprüfer

    TOP 7 Aussprache zu TOP 4 bis TOP 6

    TOP 8 Entlastung des Vorstands

    TOP 9 Wahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung)

    TOP 10 Änderung der Satzung

    TOP 11 Anträge

    TOP 12 Verschiedenes

    TOP 10 liegt eine Mitteilung des Finanzamts Neustadt zugrunde, das der Auffassung ist, die aktuell gültige Satzung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen und das den Verein aufgefordert hat, die Satzung zu ändern. Im Einzelnen geht es um zwei Satzungsbestimmungen:

    1.         § 3 der Vereinssatzung

    § 3 Absatz 1 der Vereinssatzung hat derzeit folgenden Wortlaut:

    „Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung.“

    Das Finanzamt empfiehlt die Regelung wie folgt zu fassen:

    „Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung.“

    2.         § 11 der Vereinssatzung

    § 11 Absatz 2 der Vereinsatzung hat derzeit folgenden Wortlaut:

    „Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins geht sein gesamtes Vermögen auf die in § 1 Abs. 1 genannte Kirchenstiftung über und ist von dieser ausschließlich und unmittelbar für Erhalt und Unterhalt der Pfarrkirche und ihrer Einrichtung gemäß § 2 zu verwenden.“

    Das Finanzamt empfiehlt die Regelung wie folgt zu fassen:

    „Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Kirchenstiftung St. Peter und Paul Neustadt-Geinsheim, die es ausschließlich und unmittelbar für kirchliche Zwecke zum Erhalt und Unterhalt der Pfarrkirche und ihrer Einrichtung gemäß § 2 zu verwenden hat.“

    Anträge und Anregungen können bereits vorab dem Vorstand mitgeteilt werden.

    Ich freue mich über Ihre Teilnahme!

    Pfarrer Michael Paul

    Vorsitzender des Vorstands