Damit Kirche ein sicherer Ort sein kann
Institutionelles Schutzkonzept – Schutz, Würde, Achtsamkeit und verlässliche Wege, wenn etwas nicht stimmt.
Kirche soll ein Ort sein, an dem Menschen die Nähe Gottes, Schutz, Würde und Vertrauen erfahren können. Deshalb setzen wir uns konsequent mit sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch sowie psychischen und physischen Grenzverletzungen auseinander.
Sie müssen nicht zuerst klären, ob Ihr Anliegen „schlimm genug“ ist. Jede Person darf Sorgen, Kritik, Beschwerden oder Hinweise vorbringen. Beschwerden können mündlich, schriftlich, digital oder auch anonym erfolgen. Wer sich meldet, soll schnell gesehen und gehört werden.
Zentrale Beschwerde- und Hinweisadresse der Pfarrei.
Hinweis / Beschwerde sendenUnsere Haltung: Kultur der Achtsamkeit
Unser Schutzkonzept ist von einer Kultur der Achtsamkeit getragen. Sie entsteht nicht allein durch Regeln, sondern durch eine gelebte Haltung im Alltag.
Was uns leitet
- Wertschätzung, Respekt und Offenheit
- Schutz der Rechte von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen
- Sorgen, Anliegen und Beschwerden ernst nehmen
- persönliche Grenzen respektieren
- achtsamer Umgang mit Nähe und Distanz
- Verantwortung füreinander übernehmen
Unser Ziel
- sichere Räume schaffen
- Risiken früh erkennen
- Grenzverletzungen verhindern
- Betroffene stärken
- klare Handlungswege sichern
- Transparenz und Beteiligung fördern
Verbindliche Schutzstandards
Aus der Risikoanalyse ergeben sich verbindliche Standards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die einzelnen Bereiche lassen sich aufklappen.
Kindertagesstätten
Die katholischen Kindertagesstätten verfügen über eigene einrichtungsspezifische Schutzkonzepte. Für pastorale Angebote gilt ergänzend: Bei Besuchen des Pastoralteams ist grundsätzlich eine pädagogische Fachkraft anwesend. Zuständigkeiten und Abläufe werden vorab mit der Leitung abgestimmt; die Schutzstandards der jeweiligen Einrichtung sind zu beachten.
Kinderkatechese während von Gottesdiensten
- Kinder werden nur in geeigneten, bekannten Räumen begleitet.
- Bei Gruppen mit jüngeren Kindern ist nach Möglichkeit eine weitere erwachsene Person anwesend.
- Aufsichtspflichten und Zuständigkeiten sind klar geregelt.
- Die Kinder werden altersgerecht beteiligt und respektvoll begleitet.
Erstkommunionvorbereitung
- Die Vorbereitung findet grundsätzlich in Gruppen statt.
- Nach Möglichkeit begleiten mehrere Erwachsene die Gruppenarbeit.
- Eltern werden über Zeiten, Orte und Abläufe informiert.
- Bring- und Abholsituationen werden klar geregelt.
- Gruppenregeln werden zu Beginn gemeinsam besprochen.
- Beschwerden können an Katechetinnen und Katecheten oder das Pastoralteam gerichtet werden.
- Grenzverletzungen zwischen Kindern werden zeitnah aufgegriffen und pädagogisch bearbeitet.
- Bei wiederholten Konflikten werden Eltern einbezogen.
Vorbereitung auf das Sakrament der Versöhnung
- Die Vorbereitung erfolgt altersgerecht und angstfrei.
- Kein Kind wird zur Beichte gedrängt.
- Ein Nein eines Kindes wird respektiert.
- Intimsphäre und Beichtgeheimnis werden gewahrt.
- Gleichzeitig wird auf transparente und sichere Rahmenbedingungen geachtet.
Ministrantinnen und Ministranten
- Ausbildung und Begleitung erfolgen durch verantwortliche Personen und benannte Teams.
- Leitungsverantwortung übernehmen geeignete und geschulte Personen.
- Für Verantwortliche gelten die Vorgaben zu Prävention und Führungszeugnissen.
- Gruppenregeln werden besprochen und regelmäßig reflektiert.
- Beschwerden können jederzeit an das Pastoralteam gerichtet werden.
- Hilfe wird angeboten, nicht aufgedrängt.
- Unterstützung beim Ankleiden erfolgt nur mit Zustimmung.
- Unnötige Berührungen werden vermieden.
- Bloßstellungen, Ironisierung oder Anschreien sind unzulässig.
- Ist ein Kind allein mit einer erwachsenen Person in der Sakristei, bleibt die Tür offen oder es wird eine weitere Person hinzugezogen.
Pfadfinder, Jugendverbände und kirchliche Gruppen
Für verbandliche Gruppen, etwa DPSG, Malteserjugend oder vergleichbare Strukturen, gelten zusätzlich deren jeweilige Schutz- und Präventionsordnungen.
- Die Standards dieses Schutzkonzeptes sind zu beachten.
- Verantwortliche müssen geschult und geeignet sein.
- Beschwerden und Vorfälle sind ansprechbar zu machen.
- Die Kooperation mit dem Pastoralteam bleibt gewährleistet.
Firmvorbereitung
Besonders zu beachten sind:
- respektvoller Umgangston
- Grenzachtung untereinander
- Umgang mit sozialen Medien
- Cybermobbing
- Ausgrenzung innerhalb der Gruppe
- emotionale oder sexuelle Grenzverletzungen unter Jugendlichen
- Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot bei Veranstaltungen
Sternsingeraktionen
- Begleitpersonen werden vorab informiert und eingewiesen.
- Soweit erforderlich, sind Führungszeugnisse vorzulegen.
- Bei kurzfristigem Einsatz ohne vorliegendes Führungszeugnis gelten besondere Sicherungsmaßnahmen.
- Begleitpersonen werden namentlich erfasst.
- Sie erhalten eine Belehrung zum Verhaltenskodex.
- Nach Möglichkeit wird jede Gruppe durch mindestens eine bereits bekannte und überprüfte Person begleitet.
Freizeiten, Fahrten und Ausflüge
- Eltern werden vorab umfassend informiert.
- Regeln werden transparent kommuniziert.
- Eine ausreichende Zahl geeigneter Betreuungspersonen ist sicherzustellen.
- Nach Möglichkeit sind männliche und weibliche Betreuungspersonen vertreten.
- Die Privatsphäre aller Teilnehmenden wird geachtet.
- Betreuende schlafen grundsätzlich nicht gemeinsam mit Kindern im selben Raum.
- Zimmer werden außer im Notfall nur nach Anklopfen betreten.
- Betreuende und Teilnehmende nutzen nach Möglichkeit getrennte Sanitärbereiche.
- Gemeinschaftsumkleiden werden nach Möglichkeit vermieden.
- Fotos und Veröffentlichungen erfolgen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und mit Einwilligung.
- Regeln zu Handy, sozialen Medien und Datenschutz werden vorab geklärt.
Schutz von Erwachsenen
Auch Erwachsene können im kirchlichen Kontext Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder sexualisierte Übergriffe erleben. Dies betrifft hauptamtlich Mitarbeitende, ehrenamtlich Engagierte, Teilnehmende an Gruppen, Ratsuchende in der Seelsorge sowie Besucherinnen und Besucher.
- Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihrer Würde.
- Grenzen sind zu respektieren.
- Ein Nein ist zu akzeptieren.
- Machtpositionen dürfen nicht ausgenutzt werden.
- Beschwerden werden ernst genommen.
- Seelsorgliche Beziehungen verlangen besondere Sensibilität.
- Auch im Konflikt bleibt der Ton respektvoll.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex beschreibt verbindliche Standards des respektvollen Miteinanders. Er gilt für hauptamtlich Mitarbeitende, ehrenamtlich Tätige sowie alle Personen mit Verantwortung in kirchlichen Zusammenhängen.
Erwünschtes Verhalten
- freundlicher und wertschätzender Umgang
- Begegnung auf Augenhöhe
- verlässliche Absprachen
- transparentes Handeln
- offenes Ohr für Sorgen und Beschwerden
- Hilfe anbieten ohne Bevormundung
- Beteiligung ermöglichen
- Reflexion des eigenen Verhaltens
Nicht akzeptabel
- Bloßstellen
- Anschreien
- Ironisieren oder Verspotten
- sexistische Sprache
- unerwünschte Berührungen
- Einschüchterung
- Ausnutzen von Machtpositionen
- Geheimhaltungsdruck
- Bestechung oder emotionale Manipulation
- Fotografieren gegen den Willen Betroffener
Sofort meldepflichtig
- sexuelle Übergriffe
- sexualisierte Gewalt
- physische Gewalt
- schwere psychische Gewalt
- Zeigen pornographischer Inhalte gegenüber Schutzbefohlenen
- massive Bedrohung oder Nötigung
Beschwerde, Hinweis oder Verdachtsfall
Was ist zu tun?
- Ruhe bewahren
- betroffene Personen schützen
- zuhören und ernst nehmen
- keine Schuldzuweisungen äußern
- nichts versprechen, was nicht eingehalten werden kann
- Beobachtungen und Aussagen sachlich dokumentieren
- zuständige Stellen informieren
- Unterstützung hinzuziehen
- weitere Gefährdungen verhindern
Was ist zu vermeiden?
- keine eigenen Ermittlungen durchführen
- keine suggestiven Fragen stellen
- keine Gegenüberstellung von betroffener und beschuldigter Person
- keine vorschnellen Bewertungen
- keine Weitergabe an Unbeteiligte
- keine öffentliche Kommunikation ohne Zuständigkeit
- keine Bagatellisierung oder Verharmlosung
Ansprechpersonen und Hilfsangebote
In unserer Pfarrei
Beschwerde- und Hinweisadresse
Sicherer-Ort-Kirche@pfarrei-nw-heilig-geist.de
Hinweise können auch anonym erfolgen.
Pastoralteam
Leitender Pfarrer
Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
Pfarrbüro: 06327 / 5749
Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
michael.paul@bistum-speyer.de
Kaplan
Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
Pfarrbüro: 06327 / 5749
Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
ebimon.abraham@bistum-speyer.de
Kaplan
Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
Pfarrbüro: 06327 / 5749
Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
kisito.ninpa-fogan@scj.de
Gemeindereferent
Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
Pfarrbüro: 06327 / 5749
Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
philipp.ochsner@bistum-speyer.de
Gemeindereferentin
Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
Pfarrbüro: 06327 / 5749
Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
heidi.schlinck@bistum-speyer.de
Unabhängige Ansprechpersonen des Bistums Speyer
Telefon: 06232 / 102-545
ansprechperson@bistum-speyer.de
Außerhalb der Sprechzeiten mit Rückrufmöglichkeit.
Diplom-Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin
Telefon: 0151 / 1488009
mittwochs 12:00–15:00 Uhr
Soziologin, Familientherapeutin und systemischer Coach
Telefon: 0151 / 14880118
montags 09:00–12:00 Uhr; im ISK als zuständig für das Saarland genannt.
Interventionsstelle / Bischöfliches Rechtsamt Speyer
E-Mail: intervention@bistum-speyer.de
Hanna Wachter, Interventionsbeauftragte – Telefon: 06232 / 102-196
Marcus Wüstefeld, Rechtsdirektor i. K., Abteilungsleiter und Justitiar – Telefon: 06232 / 102-216
Saskia Masan, Sachbearbeiterin – Telefon: 06232 / 102-215
Koordinationsstelle Prävention im Bistum Speyer
Weitere externe Hilfe- und Beratungsstellen
Telefon: 0800 / 2255530
Telefon: 116 111
Telefon: 06321 / 1899970
kinderschutzdienst.mittelhaardt@diakonie-pfalz.de
Telefon: 116 006
Risikoanalyse: Wir haben hingeschaut
Für die Pfarrei wurden bauliche Gegebenheiten, Abläufe, Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen, besondere Vertrauenssituationen, mögliche Abhängigkeiten und Machtgefälle sowie Rückmeldungen verschiedener Zielgruppen in den Blick genommen.
Räume und Gebäude
Einsehbarkeit, Beleuchtung, Zugänge, Nebenräume, Keller, Sanitärbereiche und sichere Wege.
Kommunikation und Strukturen
Zuständigkeiten, Informationswege, Entscheidungen, Umgangston, Machtgefälle und Beschwerdemöglichkeiten.
Umgang mit Menschen
1:1-Situationen, Privatsphäre, Freizeiten, Fahrdienste, digitale Kommunikation und besondere Vertrauensverhältnisse.
Ergebnisse der Gebäudebegehungen
Geinsheim – Kirche und Pfarrheim
Eine Tür für Ein- und Ausgang an der Sakristei ist vorhanden. Die Sakristei ist räumlich sehr klein. Das Pfarrheim ist gut beleuchtet, die Toiletten sind abschließbar.
Empfehlung: Weitere Nutzung unter Beachtung transparenter Abläufe und Aufsichtssituationen.
Zentrales Pfarrbüro Geinsheim
Das Besprechungsbüro verfügt über zwei Zugänge. Das Sekretariat kann Klingel- und Besuchssituationen einsehen.
Empfehlung: Gute Voraussetzungen für transparente Besuchssituationen.
St. Jakobus Hambach
Das Licht im Kirchenraum kann nur über die Sakristei ausgeschaltet werden. Das Verlassen der Kirche erfolgt anschließend teilweise im Dunkeln.
Empfehlung: Bewegungsmelder oder zusätzliche Schalter prüfen; Unfall- und Unsicherheitsrisiken minimieren.
St. Pius Neustadt
Betreten und Verlassen über den Seiteneingang ist vorgesehen. Dort befindet sich ein Lichtschalter; die Außenbeleuchtung reagiert über Bewegungsmelder.
Empfehlung: Besucherinnen und Besucher auf die Lichtsituation hinweisen und Zugänge deutlich kennzeichnen.
Heilig Kreuz Lachen-Speyerdorf
Beim Treppenabgang zur Toilette besteht eine unzureichende Beleuchtung. Bei Veranstaltungen mit Kindern ist die Toilettensituation eingeschränkt. Im Untergeschoss liegen verwinkelte, uneinsehbare Kellerbereiche.
Empfehlung: Zusätzlichen Lichtschalter oder Bewegungsmelder installieren, Behindertentoilette bei Kinderveranstaltungen öffnen, Zugangsberechtigungen zum Keller klären und eine gesicherte Schließlösung prüfen.
St. Remigius Diedesfeld
Die Notausgangstür im Pfarrheim ist abgeschlossen. Toiletten im Keller werden als unangenehm empfunden, Kellerbereiche sind schwer einsehbar. Der Speicherzugang bedarf besonderer Sicherung.
Empfehlung: Panikschloss an der Notausgangstür prüfen, Toilettenwege besser ausleuchten und begleiten, Kellerbereiche besonders im Blick behalten sowie Speicherzugang und Schlüsselregelung sichern.
Beteiligung und Ergebnisse der Befragungen
Bei der Erarbeitung des Institutionellen Schutzkonzeptes wurden ehrenamtlich Engagierte, Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche beteiligt. Ziel war es, Erfahrungen, Wahrnehmungen, Stärken und mögliche Entwicklungsfelder aus Sicht der Menschen vor Ort wahrzunehmen.
Ehrenamtliche
Positiv benannt wurden insbesondere:
- Gottesdienste und gemeinschaftsstiftende Veranstaltungen
- persönliche Begegnungen und gelebte Verbundenheit
- sinnstiftendes Engagement
- grundsätzlich sichere Atmosphäre in den Gemeinden
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
Benannte Entwicklungsfelder:
- frühzeitigere und verlässlichere Informationen
- transparentere Kommunikation bei Entscheidungen
- stärkere Einbindung und Beteiligung
- klar benannte Ansprechpersonen
- sichtbare Anerkennung ehrenamtlichen Engagements
Folgerung: Ehrenamt lebt von Wertschätzung, Information, Verlässlichkeit und echter Mitverantwortung.
Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden erleben die Einrichtungen und Arbeitsfelder der Pfarrei überwiegend als sichere Orte mit hoher fachlicher Sensibilität.
Positiv hervorgehoben wurden:
- gute Zusammenarbeit in den Teams
- Verantwortungsbewusstsein im Alltag
- vorhandene Schutzstandards, insbesondere in den Kindertagesstätten
- Wunsch nach Professionalität und Qualität
- hohes Engagement für anvertraute Menschen
Benannte Entwicklungsfelder:
- stärkere Wertschätzung durch Leitungsebenen
- regelmäßiger persönlicher Austausch
- transparente Entscheidungswege
- Auffrischung von Schutzstandards und Verhaltenskodex
- gute personelle Ausstattung zur Entlastung
Kinder
Die Rückmeldungen der beteiligten Kinder fallen insgesamt sehr positiv aus.
- „Ich komme gerne hierher.“
- „Ich fühle mich sicher.“
- „Mir wird geholfen.“
- „Ich habe schöne Erlebnisse.“
- Streit wird ernst genommen und gelöst.
- Kinder finden Freundinnen und Freunde.
Folgerung: Kinder erleben viele Angebote der Pfarrei als freundlich, sicher, unterstützend und gemeinschaftsfördernd.
Jugendliche
Jugendliche erleben die Pfarrei überwiegend als offenen und sicheren Ort.
Positiv benannt wurden:
- gute Gruppentreffen
- freundschaftliche Atmosphäre
- Wertschätzung
- Offenheit
- Hilfsbereitschaft
- gute Erfahrungen in Ministranten- und Jugendgruppen
Angeregt wurden:
- bessere Sichtbarkeit von Ansprechpersonen
- Informationen über Homepage, Flyer oder soziale Medien
- Angebote zu Cybermobbing und digitalen Themen
- verlässliche Präsenz in der Jugendpastoral
Was folgt daraus?
Beleuchtung verbessern, Zugänge sichern und kennzeichnen, uneinsehbare Bereiche prüfen und sichere Sanitärsituationen gewährleisten.
Zuständigkeiten benennen, Informationswege verbessern, Kommunikation transparenter gestalten und Beschwerdewege sichtbar machen.
Wertschätzung fördern, Ehrenamt begleiten, Beteiligung ermöglichen, Gesprächsräume schaffen und Ansprechpersonen sichtbar machen.
Schulungen anbieten, Sensibilität wachhalten, den Verhaltenskodex erinnern und neue Mitarbeitende und Ehrenamtliche einführen.
Ausführliche Befragungsdokumentation
Die ausführlichen Befragungsergebnisse werden nicht verschwiegen. Die vollständige Dokumentation umfasst die einzelnen Fragen, Antwortverteilungen und weiteren Rückmeldungen. Eine Wiedergabe des gesamten Fragebogenanhangs auf dieser Homepage wäre jedoch sehr umfangreich und unübersichtlich.
Deshalb veröffentlichen wir hier die Auswertung, die wesentlichen Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Konsequenzen.
Wer die vollständige Befragungsdokumentation einsehen oder anfordern möchte, kann sich an die Präventionskräfte der Pfarrei wenden:
Michaela Nenninger und Heike Haub
praeventionsbeauftragte@pfarrei-nw-heilig-geist.de
Verfahrensstand und Genehmigung
Vom Bistum Speyer genehmigt
Das Institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei Heilig Geist Neustadt ist genehmigt.
Im Rahmen der Prüfung durch das Bistum Speyer wurden Nebenbestimmungen bzw. erforderliche Änderungen benannt. Diese wurden von der Pfarrei umgesetzt und in die überarbeitete Fassung des Schutzkonzeptes aufgenommen.
Das Bistum Speyer hat ausdrücklich bestätigt, dass die Genehmigung bereits in Kraft getreten ist. Dass die überarbeitete Fassung aufgrund der derzeit hohen Zahl zu prüfender Schutzkonzepte nicht nochmals vollständig inhaltlich geprüft werden kann, hat nach Mitteilung des Bistums keinen Einfluss auf die Genehmigung.
Die überarbeitete Fassung wurde zu den Unterlagen des Bistums genommen. Eine erneute Prüfung erfolgt spätestens im Rahmen der nächsten Überarbeitung oder wenn sich zwischenzeitlich wesentliche Veränderungen ergeben.
Erstmalige Vorlage des Institutionellen Schutzkonzeptes bei der diözesanen Koordinationsstelle Prävention.
Hinweise, Nebenbestimmungen und erforderliche Änderungen wurden der Pfarrei mitgeteilt.
Die Hinweise und erforderlichen Änderungen wurden umgesetzt. Anschließend wurde die überarbeitete Fassung nach Beratung und Beschlussfassung in den pfarrlichen Gremien erneut eingereicht.
Das Bistum hat bestätigt, dass die Genehmigung des Institutionellen Schutzkonzeptes bereits in Kraft ist.
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft. Bei wesentlichen Veränderungen oder relevanten Vorfällen erfolgt eine erneute Prüfung und gegebenenfalls Fortschreibung.
Prävention bleibt eine Aufgabe im Alltag
Das Schutzkonzept entfaltet seine Wirkung nicht allein durch seine Existenz als Dokument, sondern durch seine konkrete Umsetzung im Alltag.
Institutionelles Schutzkonzept herunterladen
Genehmigtes Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei Heilig Geist Neustadt
Die Webfassung der PDF enthält das Schutzkonzept einschließlich der zusammengefassten Auswertung, der Ergebnisse der Gebäudebegehungen und der Gesamtdeutung. Der ausführliche Fragebogenanhang ist für eine übersichtliche Downloadfassung nicht enthalten.
Die vollständige Befragungsdokumentation kann bei den Präventionskräften angefordert oder eingesehen werden.
PDF: Institutionelles Schutzkonzept öffnen
