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Unser Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

    Pfarrei Heilig Geist Neustadt
    Vom Bistum Speyer genehmigt

    Damit Kirche ein sicherer Ort sein kann

    Institutionelles Schutzkonzept – Schutz, Würde, Achtsamkeit und verlässliche Wege, wenn etwas nicht stimmt.

    Kirche soll ein Ort sein, an dem Menschen die Nähe Gottes, Schutz, Würde und Vertrauen erfahren können. Deshalb setzen wir uns konsequent mit sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch sowie psychischen und physischen Grenzverletzungen auseinander.

    Genehmigung: Das Bistum Speyer hat bestätigt, dass die Genehmigung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes bereits in Kraft getreten ist. Die im Prüfverfahren benannten erforderlichen Änderungen wurden umgesetzt und in die überarbeitete Fassung aufgenommen.
    Schnell gefunden: Wohin kann ich mich wenden?

    Sie müssen nicht zuerst klären, ob Ihr Anliegen „schlimm genug“ ist. Jede Person darf Sorgen, Kritik, Beschwerden oder Hinweise vorbringen. Beschwerden können mündlich, schriftlich, digital oder auch anonym erfolgen. Wer sich meldet, soll schnell gesehen und gehört werden.

    Ich möchte etwas melden

    Zentrale Beschwerde- und Hinweisadresse der Pfarrei.

    Hinweis / Beschwerde senden
    Präventionskräfte der Pfarrei

    Michaela Nenninger
    Heike Haub

    Präventionskräfte kontaktieren
    Unabhängig von der Pfarrei

    Bistum Speyer – zentrale Kontaktstelle

    06232 / 102-545 anrufen
    Kinder und Jugendliche

    Nummer gegen Kummer

    116 111 anrufen
    Bei akuter Gefährdung: Polizei, Jugendamt oder Rettungsdienst unverzüglich verständigen.
    Zur Einordnung dieser Seite: Diese Webseite macht die Inhalte des Institutionellen Schutzkonzeptes übersichtlich und leicht zugänglich. Sie verändert keine verbindliche Regelung. Maßgeblich für die verbindlichen Regelungen bleibt der Wortlaut der genehmigten Fassung des Institutionellen Schutzkonzeptes.

    Unsere Haltung: Kultur der Achtsamkeit

    Unser Schutzkonzept ist von einer Kultur der Achtsamkeit getragen. Sie entsteht nicht allein durch Regeln, sondern durch eine gelebte Haltung im Alltag.

    Was uns leitet

    • Wertschätzung, Respekt und Offenheit
    • Schutz der Rechte von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen
    • Sorgen, Anliegen und Beschwerden ernst nehmen
    • persönliche Grenzen respektieren
    • achtsamer Umgang mit Nähe und Distanz
    • Verantwortung füreinander übernehmen

    Unser Ziel

    • sichere Räume schaffen
    • Risiken früh erkennen
    • Grenzverletzungen verhindern
    • Betroffene stärken
    • klare Handlungswege sichern
    • Transparenz und Beteiligung fördern
    Grundsatz: Prävention ist keine Einzelmaßnahme, sondern eine dauerhafte Haltung der Aufmerksamkeit.

    Verbindliche Schutzstandards

    Aus der Risikoanalyse ergeben sich verbindliche Standards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die einzelnen Bereiche lassen sich aufklappen.

    Kindertagesstätten

    Die katholischen Kindertagesstätten verfügen über eigene einrichtungsspezifische Schutzkonzepte. Für pastorale Angebote gilt ergänzend: Bei Besuchen des Pastoralteams ist grundsätzlich eine pädagogische Fachkraft anwesend. Zuständigkeiten und Abläufe werden vorab mit der Leitung abgestimmt; die Schutzstandards der jeweiligen Einrichtung sind zu beachten.

    Kinderkatechese während von Gottesdiensten
    • Kinder werden nur in geeigneten, bekannten Räumen begleitet.
    • Bei Gruppen mit jüngeren Kindern ist nach Möglichkeit eine weitere erwachsene Person anwesend.
    • Aufsichtspflichten und Zuständigkeiten sind klar geregelt.
    • Die Kinder werden altersgerecht beteiligt und respektvoll begleitet.
    Erstkommunionvorbereitung
    • Die Vorbereitung findet grundsätzlich in Gruppen statt.
    • Nach Möglichkeit begleiten mehrere Erwachsene die Gruppenarbeit.
    • Eltern werden über Zeiten, Orte und Abläufe informiert.
    • Bring- und Abholsituationen werden klar geregelt.
    • Gruppenregeln werden zu Beginn gemeinsam besprochen.
    • Beschwerden können an Katechetinnen und Katecheten oder das Pastoralteam gerichtet werden.
    • Grenzverletzungen zwischen Kindern werden zeitnah aufgegriffen und pädagogisch bearbeitet.
    • Bei wiederholten Konflikten werden Eltern einbezogen.
    Vorbereitung auf das Sakrament der Versöhnung
    • Die Vorbereitung erfolgt altersgerecht und angstfrei.
    • Kein Kind wird zur Beichte gedrängt.
    • Ein Nein eines Kindes wird respektiert.
    • Intimsphäre und Beichtgeheimnis werden gewahrt.
    • Gleichzeitig wird auf transparente und sichere Rahmenbedingungen geachtet.
    Ministrantinnen und Ministranten
    • Ausbildung und Begleitung erfolgen durch verantwortliche Personen und benannte Teams.
    • Leitungsverantwortung übernehmen geeignete und geschulte Personen.
    • Für Verantwortliche gelten die Vorgaben zu Prävention und Führungszeugnissen.
    • Gruppenregeln werden besprochen und regelmäßig reflektiert.
    • Beschwerden können jederzeit an das Pastoralteam gerichtet werden.
    • Hilfe wird angeboten, nicht aufgedrängt.
    • Unterstützung beim Ankleiden erfolgt nur mit Zustimmung.
    • Unnötige Berührungen werden vermieden.
    • Bloßstellungen, Ironisierung oder Anschreien sind unzulässig.
    • Ist ein Kind allein mit einer erwachsenen Person in der Sakristei, bleibt die Tür offen oder es wird eine weitere Person hinzugezogen.
    Pfadfinder, Jugendverbände und kirchliche Gruppen

    Für verbandliche Gruppen, etwa DPSG, Malteserjugend oder vergleichbare Strukturen, gelten zusätzlich deren jeweilige Schutz- und Präventionsordnungen.

    • Die Standards dieses Schutzkonzeptes sind zu beachten.
    • Verantwortliche müssen geschult und geeignet sein.
    • Beschwerden und Vorfälle sind ansprechbar zu machen.
    • Die Kooperation mit dem Pastoralteam bleibt gewährleistet.
    Firmvorbereitung

    Besonders zu beachten sind:

    • respektvoller Umgangston
    • Grenzachtung untereinander
    • Umgang mit sozialen Medien
    • Cybermobbing
    • Ausgrenzung innerhalb der Gruppe
    • emotionale oder sexuelle Grenzverletzungen unter Jugendlichen
    • Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot bei Veranstaltungen
    Sternsingeraktionen
    • Begleitpersonen werden vorab informiert und eingewiesen.
    • Soweit erforderlich, sind Führungszeugnisse vorzulegen.
    • Bei kurzfristigem Einsatz ohne vorliegendes Führungszeugnis gelten besondere Sicherungsmaßnahmen.
    • Begleitpersonen werden namentlich erfasst.
    • Sie erhalten eine Belehrung zum Verhaltenskodex.
    • Nach Möglichkeit wird jede Gruppe durch mindestens eine bereits bekannte und überprüfte Person begleitet.
    Freizeiten, Fahrten und Ausflüge
    • Eltern werden vorab umfassend informiert.
    • Regeln werden transparent kommuniziert.
    • Eine ausreichende Zahl geeigneter Betreuungspersonen ist sicherzustellen.
    • Nach Möglichkeit sind männliche und weibliche Betreuungspersonen vertreten.
    • Die Privatsphäre aller Teilnehmenden wird geachtet.
    • Betreuende schlafen grundsätzlich nicht gemeinsam mit Kindern im selben Raum.
    • Zimmer werden außer im Notfall nur nach Anklopfen betreten.
    • Betreuende und Teilnehmende nutzen nach Möglichkeit getrennte Sanitärbereiche.
    • Gemeinschaftsumkleiden werden nach Möglichkeit vermieden.
    • Fotos und Veröffentlichungen erfolgen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und mit Einwilligung.
    • Regeln zu Handy, sozialen Medien und Datenschutz werden vorab geklärt.
    Schutz von Erwachsenen

    Auch Erwachsene können im kirchlichen Kontext Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder sexualisierte Übergriffe erleben. Dies betrifft hauptamtlich Mitarbeitende, ehrenamtlich Engagierte, Teilnehmende an Gruppen, Ratsuchende in der Seelsorge sowie Besucherinnen und Besucher.

    • Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihrer Würde.
    • Grenzen sind zu respektieren.
    • Ein Nein ist zu akzeptieren.
    • Machtpositionen dürfen nicht ausgenutzt werden.
    • Beschwerden werden ernst genommen.
    • Seelsorgliche Beziehungen verlangen besondere Sensibilität.
    • Auch im Konflikt bleibt der Ton respektvoll.

    Verhaltenskodex

    Der Verhaltenskodex beschreibt verbindliche Standards des respektvollen Miteinanders. Er gilt für hauptamtlich Mitarbeitende, ehrenamtlich Tätige sowie alle Personen mit Verantwortung in kirchlichen Zusammenhängen.

    Erwünschtes Verhalten

    • freundlicher und wertschätzender Umgang
    • Begegnung auf Augenhöhe
    • verlässliche Absprachen
    • transparentes Handeln
    • offenes Ohr für Sorgen und Beschwerden
    • Hilfe anbieten ohne Bevormundung
    • Beteiligung ermöglichen
    • Reflexion des eigenen Verhaltens

    Nicht akzeptabel

    • Bloßstellen
    • Anschreien
    • Ironisieren oder Verspotten
    • sexistische Sprache
    • unerwünschte Berührungen
    • Einschüchterung
    • Ausnutzen von Machtpositionen
    • Geheimhaltungsdruck
    • Bestechung oder emotionale Manipulation
    • Fotografieren gegen den Willen Betroffener

    Sofort meldepflichtig

    • sexuelle Übergriffe
    • sexualisierte Gewalt
    • physische Gewalt
    • schwere psychische Gewalt
    • Zeigen pornographischer Inhalte gegenüber Schutzbefohlenen
    • massive Bedrohung oder Nötigung

    Beschwerde, Hinweis oder Verdachtsfall

    Bei Verdacht gilt: Nicht wegsehen. Nicht bagatellisieren. Verantwortlich handeln. Schutz und Unterstützung betroffener Personen haben oberste Priorität.

    Was ist zu tun?

    • Ruhe bewahren
    • betroffene Personen schützen
    • zuhören und ernst nehmen
    • keine Schuldzuweisungen äußern
    • nichts versprechen, was nicht eingehalten werden kann
    • Beobachtungen und Aussagen sachlich dokumentieren
    • zuständige Stellen informieren
    • Unterstützung hinzuziehen
    • weitere Gefährdungen verhindern

    Was ist zu vermeiden?

    • keine eigenen Ermittlungen durchführen
    • keine suggestiven Fragen stellen
    • keine Gegenüberstellung von betroffener und beschuldigter Person
    • keine vorschnellen Bewertungen
    • keine Weitergabe an Unbeteiligte
    • keine öffentliche Kommunikation ohne Zuständigkeit
    • keine Bagatellisierung oder Verharmlosung
    Wie werden Beschwerden behandelt? Sie werden ernst genommen, soweit rechtlich möglich vertraulich behandelt, zeitnah bearbeitet, wertschätzend aufgenommen und – soweit erforderlich – dokumentiert und ausgewertet.

    Ansprechpersonen und Hilfsangebote

    In unserer Pfarrei

    Präventionskräfte

    Michaela Nenninger
    Heike Haub

    praeventionsbeauftragte@pfarrei-nw-heilig-geist.de

    Beschwerde- und Hinweisadresse

    Sicherer-Ort-Kirche@pfarrei-nw-heilig-geist.de

    Hinweise können auch anonym erfolgen.

    Pastoralteam

    Dekan Michael Paul
    Leitender Pfarrer
    Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
    Pfarrbüro: 06327 / 5749
    Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
    michael.paul@bistum-speyer.de
    P. Ebimon Abraham MCBS
    Kaplan
    Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
    Pfarrbüro: 06327 / 5749
    Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
    ebimon.abraham@bistum-speyer.de
    P. Kisito Ninpa-Fogan SCJ
    Kaplan
    Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
    Pfarrbüro: 06327 / 5749
    Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
    kisito.ninpa-fogan@scj.de
    Philipp Ochsner
    Gemeindereferent
    Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
    Pfarrbüro: 06327 / 5749
    Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
    philipp.ochsner@bistum-speyer.de
    Heidi Schlinck
    Gemeindereferentin
    Geitherstraße 23, 67435 Neustadt-Geinsheim
    Pfarrbüro: 06327 / 5749
    Notfallhandy: 0151 / 148 798 30
    heidi.schlinck@bistum-speyer.de

    Unabhängige Ansprechpersonen des Bistums Speyer

    Zentrale Kontaktstelle
    Telefon: 06232 / 102-545
    ansprechperson@bistum-speyer.de
    Außerhalb der Sprechzeiten mit Rückrufmöglichkeit.
    Heike Jockisch
    Diplom-Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin
    Telefon: 0151 / 1488009
    mittwochs 12:00–15:00 Uhr
    Gabriele Obereicher
    Soziologin, Familientherapeutin und systemischer Coach
    Telefon: 0151 / 14880118
    montags 09:00–12:00 Uhr; im ISK als zuständig für das Saarland genannt.
    Walter Becker
    Rechtsanwalt und Mediator
    Telefon: 0171 / 8476735
    freitags 09:00–12:00 Uhr

    Interventionsstelle / Bischöfliches Rechtsamt Speyer

    E-Mail: intervention@bistum-speyer.de

    Hanna Wachter, Interventionsbeauftragte – Telefon: 06232 / 102-196

    Marcus Wüstefeld, Rechtsdirektor i. K., Abteilungsleiter und Justitiar – Telefon: 06232 / 102-216

    Saskia Masan, Sachbearbeiterin – Telefon: 06232 / 102-215

    Koordinationsstelle Prävention im Bistum Speyer

    Weitere externe Hilfe- und Beratungsstellen

    Frauennotruf Speyer
    Telefon: 06232 / 28833
    kontakt@frauennotruf-speyer.de
    Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
    Telefon: 0800 / 2255530
    Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon
    Telefon: 116 111
    Telefonseelsorge
    0800 / 1110111
    0800 / 1110222
    Kinderschutzdienst Neustadt / Diakonie Pfalz
    Telefon: 06321 / 1899970
    kinderschutzdienst.mittelhaardt@diakonie-pfalz.de
    Weißer Ring
    Telefon: 116 006

    Risikoanalyse: Wir haben hingeschaut

    Für die Pfarrei wurden bauliche Gegebenheiten, Abläufe, Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen, besondere Vertrauenssituationen, mögliche Abhängigkeiten und Machtgefälle sowie Rückmeldungen verschiedener Zielgruppen in den Blick genommen.

    Räume und Gebäude

    Einsehbarkeit, Beleuchtung, Zugänge, Nebenräume, Keller, Sanitärbereiche und sichere Wege.

    Kommunikation und Strukturen

    Zuständigkeiten, Informationswege, Entscheidungen, Umgangston, Machtgefälle und Beschwerdemöglichkeiten.

    Umgang mit Menschen

    1:1-Situationen, Privatsphäre, Freizeiten, Fahrdienste, digitale Kommunikation und besondere Vertrauensverhältnisse.

    Ergebnisse der Gebäudebegehungen

    Geinsheim – Kirche und Pfarrheim

    Eine Tür für Ein- und Ausgang an der Sakristei ist vorhanden. Die Sakristei ist räumlich sehr klein. Das Pfarrheim ist gut beleuchtet, die Toiletten sind abschließbar.

    Empfehlung: Weitere Nutzung unter Beachtung transparenter Abläufe und Aufsichtssituationen.

    Zentrales Pfarrbüro Geinsheim

    Das Besprechungsbüro verfügt über zwei Zugänge. Das Sekretariat kann Klingel- und Besuchssituationen einsehen.

    Empfehlung: Gute Voraussetzungen für transparente Besuchssituationen.

    St. Jakobus Hambach

    Das Licht im Kirchenraum kann nur über die Sakristei ausgeschaltet werden. Das Verlassen der Kirche erfolgt anschließend teilweise im Dunkeln.

    Empfehlung: Bewegungsmelder oder zusätzliche Schalter prüfen; Unfall- und Unsicherheitsrisiken minimieren.

    St. Pius Neustadt

    Betreten und Verlassen über den Seiteneingang ist vorgesehen. Dort befindet sich ein Lichtschalter; die Außenbeleuchtung reagiert über Bewegungsmelder.

    Empfehlung: Besucherinnen und Besucher auf die Lichtsituation hinweisen und Zugänge deutlich kennzeichnen.

    Heilig Kreuz Lachen-Speyerdorf

    Beim Treppenabgang zur Toilette besteht eine unzureichende Beleuchtung. Bei Veranstaltungen mit Kindern ist die Toilettensituation eingeschränkt. Im Untergeschoss liegen verwinkelte, uneinsehbare Kellerbereiche.

    Empfehlung: Zusätzlichen Lichtschalter oder Bewegungsmelder installieren, Behindertentoilette bei Kinderveranstaltungen öffnen, Zugangsberechtigungen zum Keller klären und eine gesicherte Schließlösung prüfen.

    St. Remigius Diedesfeld

    Die Notausgangstür im Pfarrheim ist abgeschlossen. Toiletten im Keller werden als unangenehm empfunden, Kellerbereiche sind schwer einsehbar. Der Speicherzugang bedarf besonderer Sicherung.

    Empfehlung: Panikschloss an der Notausgangstür prüfen, Toilettenwege besser ausleuchten und begleiten, Kellerbereiche besonders im Blick behalten sowie Speicherzugang und Schlüsselregelung sichern.

    Beteiligung und Ergebnisse der Befragungen

    Bei der Erarbeitung des Institutionellen Schutzkonzeptes wurden ehrenamtlich Engagierte, Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche beteiligt. Ziel war es, Erfahrungen, Wahrnehmungen, Stärken und mögliche Entwicklungsfelder aus Sicht der Menschen vor Ort wahrzunehmen.

    Gesamtbild: Die Rückmeldungen zeigen eine hohe Verbundenheit mit der Pfarrei, viele positive Erfahrungen sowie eine grundsätzlich sichere und wertschätzende Wahrnehmung kirchlicher Orte und Angebote. Zugleich wurden Verbesserungsmöglichkeiten insbesondere bei Kommunikation, Beteiligung, Sichtbarkeit von Ansprechpersonen und strukturellen Abläufen benannt.
    Ehrenamtliche

    Positiv benannt wurden insbesondere:

    • Gottesdienste und gemeinschaftsstiftende Veranstaltungen
    • persönliche Begegnungen und gelebte Verbundenheit
    • sinnstiftendes Engagement
    • grundsätzlich sichere Atmosphäre in den Gemeinden
    • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen

    Benannte Entwicklungsfelder:

    • frühzeitigere und verlässlichere Informationen
    • transparentere Kommunikation bei Entscheidungen
    • stärkere Einbindung und Beteiligung
    • klar benannte Ansprechpersonen
    • sichtbare Anerkennung ehrenamtlichen Engagements

    Folgerung: Ehrenamt lebt von Wertschätzung, Information, Verlässlichkeit und echter Mitverantwortung.

    Mitarbeitende

    Die Mitarbeitenden erleben die Einrichtungen und Arbeitsfelder der Pfarrei überwiegend als sichere Orte mit hoher fachlicher Sensibilität.

    Positiv hervorgehoben wurden:

    • gute Zusammenarbeit in den Teams
    • Verantwortungsbewusstsein im Alltag
    • vorhandene Schutzstandards, insbesondere in den Kindertagesstätten
    • Wunsch nach Professionalität und Qualität
    • hohes Engagement für anvertraute Menschen

    Benannte Entwicklungsfelder:

    • stärkere Wertschätzung durch Leitungsebenen
    • regelmäßiger persönlicher Austausch
    • transparente Entscheidungswege
    • Auffrischung von Schutzstandards und Verhaltenskodex
    • gute personelle Ausstattung zur Entlastung
    Kinder

    Die Rückmeldungen der beteiligten Kinder fallen insgesamt sehr positiv aus.

    • „Ich komme gerne hierher.“
    • „Ich fühle mich sicher.“
    • „Mir wird geholfen.“
    • „Ich habe schöne Erlebnisse.“
    • Streit wird ernst genommen und gelöst.
    • Kinder finden Freundinnen und Freunde.

    Folgerung: Kinder erleben viele Angebote der Pfarrei als freundlich, sicher, unterstützend und gemeinschaftsfördernd.

    Jugendliche

    Jugendliche erleben die Pfarrei überwiegend als offenen und sicheren Ort.

    Positiv benannt wurden:

    • gute Gruppentreffen
    • freundschaftliche Atmosphäre
    • Wertschätzung
    • Offenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • gute Erfahrungen in Ministranten- und Jugendgruppen

    Angeregt wurden:

    • bessere Sichtbarkeit von Ansprechpersonen
    • Informationen über Homepage, Flyer oder soziale Medien
    • Angebote zu Cybermobbing und digitalen Themen
    • verlässliche Präsenz in der Jugendpastoral

    Was folgt daraus?

    Baulich

    Beleuchtung verbessern, Zugänge sichern und kennzeichnen, uneinsehbare Bereiche prüfen und sichere Sanitärsituationen gewährleisten.

    Organisatorisch

    Zuständigkeiten benennen, Informationswege verbessern, Kommunikation transparenter gestalten und Beschwerdewege sichtbar machen.

    Pastoral

    Wertschätzung fördern, Ehrenamt begleiten, Beteiligung ermöglichen, Gesprächsräume schaffen und Ansprechpersonen sichtbar machen.

    Präventiv

    Schulungen anbieten, Sensibilität wachhalten, den Verhaltenskodex erinnern und neue Mitarbeitende und Ehrenamtliche einführen.

    Ausführliche Befragungsdokumentation

    Die ausführlichen Befragungsergebnisse werden nicht verschwiegen. Die vollständige Dokumentation umfasst die einzelnen Fragen, Antwortverteilungen und weiteren Rückmeldungen. Eine Wiedergabe des gesamten Fragebogenanhangs auf dieser Homepage wäre jedoch sehr umfangreich und unübersichtlich.

    Deshalb veröffentlichen wir hier die Auswertung, die wesentlichen Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Konsequenzen.

    Wer die vollständige Befragungsdokumentation einsehen oder anfordern möchte, kann sich an die Präventionskräfte der Pfarrei wenden:

    Michaela Nenninger und Heike Haub
    praeventionsbeauftragte@pfarrei-nw-heilig-geist.de

    Verfahrensstand und Genehmigung

    Vom Bistum Speyer genehmigt

    Das Institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei Heilig Geist Neustadt ist genehmigt.

    Im Rahmen der Prüfung durch das Bistum Speyer wurden Nebenbestimmungen bzw. erforderliche Änderungen benannt. Diese wurden von der Pfarrei umgesetzt und in die überarbeitete Fassung des Schutzkonzeptes aufgenommen.

    Das Bistum Speyer hat ausdrücklich bestätigt, dass die Genehmigung bereits in Kraft getreten ist. Dass die überarbeitete Fassung aufgrund der derzeit hohen Zahl zu prüfender Schutzkonzepte nicht nochmals vollständig inhaltlich geprüft werden kann, hat nach Mitteilung des Bistums keinen Einfluss auf die Genehmigung.

    Die überarbeitete Fassung wurde zu den Unterlagen des Bistums genommen. Eine erneute Prüfung erfolgt spätestens im Rahmen der nächsten Überarbeitung oder wenn sich zwischenzeitlich wesentliche Veränderungen ergeben.

    Oktober 2024
    Erstvorlage
    Erstmalige Vorlage des Institutionellen Schutzkonzeptes bei der diözesanen Koordinationsstelle Prävention.
    April 2026
    Rückmeldung der diözesanen Fachstelle
    Hinweise, Nebenbestimmungen und erforderliche Änderungen wurden der Pfarrei mitgeteilt.
    24. Juni 2026
    Überarbeitete Fassung erneut eingereicht
    Die Hinweise und erforderlichen Änderungen wurden umgesetzt. Anschließend wurde die überarbeitete Fassung nach Beratung und Beschlussfassung in den pfarrlichen Gremien erneut eingereicht.
    Genehmigung in Kraft
    Bestätigung des Bistums Speyer
    Das Bistum hat bestätigt, dass die Genehmigung des Institutionellen Schutzkonzeptes bereits in Kraft ist.
    Fortlaufend
    Überprüfung und Fortschreibung
    Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft. Bei wesentlichen Veränderungen oder relevanten Vorfällen erfolgt eine erneute Prüfung und gegebenenfalls Fortschreibung.
    Verbindlichkeit: Mit dem Inkrafttreten gelten die beschriebenen Grundsätze, Standards, Zuständigkeiten und Verfahren für hauptamtlich Mitarbeitende, ehrenamtlich Tätige sowie alle Personen, die im Auftrag der Pfarrei Verantwortung übernehmen oder Angebote durchführen.

    Prävention bleibt eine Aufgabe im Alltag

    Das Schutzkonzept entfaltet seine Wirkung nicht allein durch seine Existenz als Dokument, sondern durch seine konkrete Umsetzung im Alltag.

    Grenzen achten
    aufmerksam hinsehen
    Beschwerden ernst nehmen
    Verantwortung übernehmen

    Institutionelles Schutzkonzept herunterladen

    Genehmigtes Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei Heilig Geist Neustadt

    Die Webfassung der PDF enthält das Schutzkonzept einschließlich der zusammengefassten Auswertung, der Ergebnisse der Gebäudebegehungen und der Gesamtdeutung. Der ausführliche Fragebogenanhang ist für eine übersichtliche Downloadfassung nicht enthalten.

    Die vollständige Befragungsdokumentation kann bei den Präventionskräften angefordert oder eingesehen werden.

    PDF: Institutionelles Schutzkonzept öffnen